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ÖNORM B 2061, K-Blätter, BVergG: Mangelhafte K-Blätter – Ausscheiden des Angebots

Ausscheiden des Angebots wegen fehlender K-Blätter, Widersprüchen oder fehlerhafter Kalkulation


Die Bauwirtschafts- und Bauvertragsserie

  • Bauvertrags und Nachtragsmanagement (2023)
  • (Keine) Mehrkostenforderungen beim Bauvertrag (2021)
  • Baukalkulation, Kostenrechnung und ÖNORM B 2061 (2020)

Alle Bücher im Überblick finden Sie unter Publikationen


Das Bundesvergabegesetz (BVergG) sieht gewisse Anforderungen an Angebote und Preisprüfung vor. Fehlerhafte Angebote können zu einem Ausscheiden des Angebotes führen.

Besonders Bauleistungen stehen im Focus.

Folgender Grundsatz ist zu beachten: Eine Mangelbehebung darf einen Bieter im Wettbewerb nicht materiell besser stellen.

Nachfolgend sind einige Konstellationen und die Folgen für das Angebot erörtert. Die Judikatur ist in vielen Fällen allerdings nicht eindeutig!

Die Ausschreibung fordert die Abgabe von K-Blättern mit dem Angebot. Der Bieter legt dem Angebot die geforderten K-Blätter nicht bei:

Es liegt grundsätzlich ein behebbarer Mangel vor. Die K-Blätter müssen dafür, nach Nachfrage des AG, nachgereicht werden.

Eine nachträgliche Vorlage von K-Blättern stellt keine materielle Verbesserung der Wettbewerbsstellung des Bieters dar. Nachträglich vorgelegte K-Blätter verändern nicht die Preise, sondern dienen nur ihrer näheren Aufgliederung. (Von dieser (Judikatur-)Linie ist das LVwG NÖ kürzlich abgewichen; LVwG-VG-2/002-2021 vom 12.5.2021.)

Qualifiziert die Ausschreibung geforderte, jedoch fehlende K-Blätter mit einem unbehebbaren Mangel, so ist das Angebot zwingend auszuscheiden.

Redundante Angaben in K-Blätter lassen sich nicht in Deckung bringen:

Ist im K3-Blatt ein Mittellohnpreis ausgewiesen, aber im K7-Blatt mit einem anderen gerechnet, deckt sich der im K2-Blatt angeführte Gesamtzuschlag nicht mit jenem im K3-Blatt, K4-Blatt oder K7-Blatt udgl liegt nach außen hin ein Übertragungsfehler, ein Erklärungsirrtum, vor. Da es sich, wegen der vor Vertragsabschluss offen liegenden Kalkulation, um einen relevanten Geschäftsirrtum handelt, liegt ein mit einem relevanten Irrtum behaftetes Angebot (Kalkulation) vor. Grundsätzlich handelt es sich um einen unbehebbaren Mangel.

Fehlende Angaben zu Kostengrundlagen im Angebotsformular:

Im Angebotsformular sind oft Felder für die Angabe der Höhe der Mittellohnkosten, des Gesamtzuschlags auf Materialkosten, auf die Mittellohnkosten usw anzugeben. Fehlen diese Angaben, gelten die Ausführungen zu fehlenden K-Blättern sinngemäß.

Fehlen diese Angaben und liegen K-Blätter vor aus denen sich die geforderten Angaben ablesen lassen, liegt gar kein Angebotsmangel vor. In die Felder des Angebotsformulars hätte der Bieter ohnehin keine anderen Werte als jene gemäß der K-Blätter einsetzen dürfen.

Weichen die Werte im Angebotsformular von jenen in den K-Blättern ab, liegen redundante, nicht in Deckung zu bringende Angaben vor (siehe oben).

Verlangt der AG ohnehin die Vorlage von K-Blättern mit dem Angebot, so müssen in der Regel die Felder im Angebotsformular gar nicht ausgefüllt werden, solange sich alle geforderten Angaben aus den offen liegenden K-Blättern ergeben.

Da ein Bieter auch unterschiedliche Gesamtzuschläge auf einzelne Kostenträger kalkulieren kann oder auch im K7-Blatt mehrere Mittellohnpreise zum Ansatz bringen kann, kann diese Vielzahl nicht im Angebotsformular erfasst werden. Dann empfiehlt es sich entweder die entsprechenden K-Blätter offen zu legen (und im Begleitschreiben darauf hinzuweisen) oder die geforderten Angaben in einem Begleitschreiben im Sinne des Angebotsformulars festzuhalten.

Unplausible Kalkulationsansätze:

Im Rahmen der vertieften Angebotsprüfung ist die Frage zu klären, ob Kalkulationsansätze betriebswirtschaftlich erklärbar sind. Dazu muss der AG dem Bieter die Möglichkeit geben, die angebotenen Preise zu erklären.

Es bestehen generelle und spezifische betriebswirtschaftliche Erklärungsmöglichkeiten. Im Buch Baukalkulation, Kostenrechnung und ÖNORM B 2061 (2020) widmet sich ein eigenes Kapitel der Preisrechtfertigung!

Insbesondere die Übertragung von Risiken oder Preisschwellen (zB “Der Preis der LG 01 Baustellengemeinkosten darf nicht mehr als 12% des Gesamtpreises betragen, anderenfalls eine unplausible Preisgestaltung vorliegt und das Angebot ausgeschieden wird.”) eröffnen ein breites Argumentationsfeld für den Bieter.

Fehlerhafte K3-Blätter:

Die Kalkulation des Mittellohnpreises (K3-Blatt) lässt sich idR “leichter” prüfen als eine Detailkalkulation. Die Höhe der KV-Löhne oder die Höhe der DPNK können (müssen) punktgenau erklärbar sein. Aber auch andere Ansätze müssen plausibel sein und durch Berechnungen, ausgehend von den kollektivvertraglichen Grundlagen, erklärbar sein.

Es ist daher nicht ratsam Kalkulationswerte (Ansätze für die einzelnen Zeilen des K3-Blattes) einfach zu schätzen. Sie sollten daher tatsächlich kalkuliert werden.

Im abgebildeten K3-Blatt sind die Felder nach dem Ampelsystem markiert (Generell: Rot bedeutet Achtung! Grün bedeutet Kalkulationsfreiheit). Im Detail:

Rot bedeutet, dass die Angabe (zB der KollV, die KV-Sätze) zutreffend sein muss bzw im Rahmen der Angebotsprüfung leicht kontrollierbar ist. Bei Nachfragen muss der Wert genau erklärbar sein, da er sich aus offen liegenden Daten (KollV, SV-Werte) errechnen lassen muss.

Gelb bedeutet, der Wert muss plausibel erklärbar sein; die Erklärungsmöglichkeiten schränken die Bandbreite für einen plausiblen Wert jedoch ein.

Grün bedeutet, dass der Wert vom Unternehmer sehr individuell angenommen werden kann (er ergibt sich aus internen Überlegungen). Betriebswirtschaftlich erklärbar muss der Wert trotzdem sein; die Bandbreite ist größer als bei gelben Feldern.

Praxistipps:

Genau lesen, was die Ausschreibung bezüglich Kalkulationsangaben und K-Blätter verlangt.

Bei unklaren Festlegungen in der Ausschreibung, sollte beim Auftraggeber nachgefragt werden. Um klare Antworten zu erzwingen, kann die eigene Auslegung in der Anfrage gleich mitgegeben werden. (Es soll nämlich vorkommen, dass Antworten einfach lauten “Siehe Ausschreibung.”).

Sind K-Blätter bereits mit dem Angebot vorzulegen, sollten die K-Blätter auch vollständig mit dem Angebot vorgelegt werden. Erklärungs- und Erläuterungszeilen in den K7-Blättern sind aufmerksam zu prüfen. Sie dürfen – was wegen der Übernahme aus anderen Kalkulationen manchmal geschieht – keine von der Ausschreibung abweichenden Feststellungen enthalten. Gegebenenfalls sind diese Zeilen auszublenden.

Wir mit mehreren Mittellohnpreisen kalkuliert (zB MLP Erdarbeiten, MLP Betonarbeiten usw) muss jeder MLP, falls die Vorlage des K3-Blattes verlangt wird, mit einem eigenen K3-Blatt nachgewiesen werden.

Regielohnkalkulationen und Mittellohnpreiskalkulationen sind nicht vollkommen unabhängig voneinander (siehe K3-Kalkulationstool). Preissteuernd kann zB mit unterschiedlichen Gesamtzuschlägen (K2-Blatt) gearbeitet werden (eigener GZ für Regielohn) oder für niedrige Beschäftigungsgruppen mit Umlage anteiliger Aufsicht (Ausschreibungsbedingungen betreffend Vergütung von Aufsicht bei Regiearbeit beachten!).

Hilfsmittel:

Im K3-Blatt Kalkulationstool sind gewisse Prüfroutinen eingebaut. Sie versuchen unplausible Eingaben bereits im Vorfeld abzufangen (siehe auch das Blatt “Report”). Beispielkalkulationen erleichtern die K3-Kalkulation. Weitere Informationen …

Überleitung Kostenrechnung in Werte für das K2- und K3-Blatt: Weitere Informationen in der TOOLBOX Tool Nr 04.

Berechnung der Höhe der Umgelegten Personalnebenkosten: Weitere Informationen in der TOOLBOX Tool Nr 03.

Weitere Ausführungen zur Kalkulation von Bauleistungen und insbesondere auch zur Preisprüfung und Preisrechtfertigung in Baukalkulation, Kostenrechnung und ÖNORM B 2061 (2020). Das Inhaltsverzeichnis zu diesem Spezialthema:

22   Angebotsprüfung und Preisrechtfertigung (BVergG)
22.1   Grundlage § 137 BVergG
22.2   Die allgemeine Preisangemessenheitsprüfung
22.3   Die vertiefte Angebotsprüfung
22.3.1   Grundsätzliches
22.3.2   Aufforderung um Aufklärung
22.3.3   Die betriebswirtschaftliche Erklärung


Beitrag vom 17.01.2022

 

Quicklinks

Die Baukalkulation und viele damit zusammenhängende Themen sind im Buch Baukalkulation, Kostenrechnung und ÖNORM B 2061 behandelt.

Das Thema Ausschreibung von Bauleistungen, Gestaltung von Verträgen und Fragen um gestörten Bauablauf, Mehrkostenforderungen etc sind im Buch (Keine) Mehrkostenforderungen beim Bauvertrag ausführlich, und mit vielen Beispielen sehr praxisnahe erklärt.

Eine Tool-Sammlung stellt nützliche Hilfen für Kalkulation und Nachtragsmanagement zur Verfügung. Ein für alle Branchen (Gewerbe, Kollektivverträge) verwendbares K3-Blatt-Kalkulationstool ist ebenfalls verfügbar.

 

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