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ÖNORM B 2061, Baukalkulation: Die K-Blätter (Kalkulationsformblätter)

Die K-Blätter der ÖNORM B 2061


Die Bauwirtschafts- und Bauvertragsserie

  • Bauvertrags und Nachtragsmanagement (2023)
  • (Keine) Mehrkostenforderungen beim Bauvertrag (2021)
  • Baukalkulation, Kostenrechnung und ÖNORM B 2061 (2020)

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K-Blätter:

Mit Hilfe von Kalkulationsformblättern (K-Blätter) erfolgt die Darstellung der Grundzüge der Projektkalkulation. Die K-Blätter finden sich im normativen Anhang A der ÖNORM B 2061:2020. Die K-Blätter dürfen allerdings individuell verändert werden (ÖNORM B 2061 Abschnitt 7). Sie müssen zumindest den Informationsgehalt jener der im Anhang A abgebildeten Formulare aufweisen.

K-Blätter nehmen bei der Preisprüfung (insbesondere BVergG) und im Nachtragsmanagement eine bedeutsame Rolle ein.

Übersicht – Welche K-Blätter gibt es im Anhang der ÖNORM B 2061:

K2-Blatt: Gesamtzuschläge

K3-Blatt: Personalpreis (Mittellohnpreis, Regielohnpreis, Gehaltspreis)

K4-Blatt: Materialpreise

K5-Blatt: Zusammengesetzte Preiskomponenten

K6-Blatt: Gerätepreise

K 7-Blatt: Darstellung der Preisermittlung

Das K2-Blatt: Gesamtzuschläge

Im K2-Blatt werden die Komponenten des Gesamtzuschlags dargestellt. Diese sind sind: Geschäftsgemeinkosten, Finanzierungskosten der Bauleistung (Bauzinsen), Wagnis und Gewinn. Weiters beinhaltet das K2-Blatt eine frei bezeichenbare Spalte “Zuschlag für …”, was vielfältige Anwendungen ermöglicht.

Die Hinzurechnung von Fertigungsgemeinkosten, Baustellengemeinkosten, Kosten für vertraglich vorgesehene Abzüge (zB Bauschaden), Kosten wegen vorgesehener Festpreise (Festpreiszuschlag) udgl können an dieser Stelle ihre kalkulatorische Berücksichtigung finden. Sind mehr als eine Kostenkomponente zu erfassen, müssen sie in einer Nebenrechnung zusammengefasst werden. Dafür bietet die ÖNORM kein spezielles Formblatt an. Die Eigenentwicklung dafür ist das K2a-Blatt (K2-Blatt und Verknüpfung mit K2a-Blatt: TOOLBOX – Tool Nr 02).

Das Berechnungskonzept für die Ermittlung des Gesamtzuschlags ist gegenüber der ÖNORM B 2061:1999 grundlegend geändert (Überleitung siehe Toolbox – Tool Nr 99 …)!

Der Gesamtzuschlag ist der Zuschlag auf die Einzelkosten. Damit wird dem Prinzip der Zuschlagskalkulation gefolgt.

Gesamtzuschläge können auf mehrere Kostenarten, Leistungsgruppen oder gar Positionen in unterschiedlicher Höhe angegeben werden. Das K2-Blatt sieht eine (theoretisch) unbeschränkte Anzahl von Zeilen für die Angabe von Kostenbasen und Gesamtzuschläge darauf vor. Aus Gründen der Praktikabilität wird das aber in der Praxis sicherlich nicht übertrieben angewandt werden.

Überleitung von Werten der Kostenrechnung in Werte für das K2-Blatt siehe TOOLBOX – Tool Nr 04).

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Das K3-Blatt: Personalpreis

Das K3-Blatt bildet das Modell der Stundensatzkalkulation ab. Ausgehend vom KV-Lohn werden nach Berücksichtigung weiterer Entgeltelement die abgabepflichtigen Personalkosten ermittelt. Nach weiterer Berücksichtigung der Personalnebenkosten (direkte, umgelegte und weitere Personalnebenkosten) ergeben sich die Personalkosten vor Zurechnungen (Personalnebenkosten siehe TOOLBOX – Tool Nr 03). Zurechnungen sind die Personalgemeinkosten, Umlagen (zB Baustellengemeinkosten) und der Gesamtzuschlag (TOOLBOX – Tool Nr 04 “Überleitung von der Kostenrechnung zu Werten im K2- und K3-Blatt). Damit ergeben sich die “Personalkosten gesamt”. Wird zB der Stundensatz für produktive Arbeitszeit ermittelt, spricht man auch vom Mittellohnpreis.

Die „Personalkosten vor Zurechnungen“ (Zeile 15) enthalten ausschließlich personenbezogene Kosten aus dem Kollektivvertrag sowie Gesetzen und Verordnungen. Alle personalkostenartenfremde Kosten (Werkzeug, Kleingerät, Nebenstoffe, Arbeitskleidung usw, aber auch zB Kosten für die Personalverrechnung und Personalmanagement) sind entweder in den Personalgemeinkosten (Zeile 16) oder den Geschäftsgemeinkosten (K2-Blatt) auszuweisen.

Für die Ermittlung der Werte für einzelne Zeilen des K3-Blattes, wie zB für Aufzahlung für Mehrarbeit, für Erschwernisse oder Aufwandsentschädigungen (Sondererstattungen wie Dienstreisevergütungen, Taggeld udgl), müssen uU Nebenrechnungen ausgeführt werden. Dafür können eigene Formulare generiert werden; die ÖNORM B 2061 stellt keine zur Verfügung.

Die Kalkulation des Personalpreises ist mit dem Kalkulationsformblatt K3 auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht gut möglich. Es bietet genügend individuellen Spielraum und es lassen sich auch diverse Sonderprobleme (zB Umlage der Kosten für dispositive Tätigkeiten, für unproduktive Zeiten, für Fertigungsgemeinkosten oder für Baustellengemeinkosten) in die Darstellung integrieren.

K3-Blatt-Kalkulation siehe K3-Kalkulationstool ….

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Das K4-Blatt: Materialpreise

Im K4-Blatt ist die Entwicklung von Materialkosten, ausgehend vom erwarteten Beschaffungswert (Preis Lieferant) bis zu den kalkulierten Materialkosten, inkl Gesamtzuschlag, bis zum Materialpreis dargestellt.

Als Besonderheit ist der Kalkulationsansatz für Materialgemeinkosten (Spalten G und H). Mit der Beschaffung und der Verwendung von Materialien einhergehend fallen auch Kosten für das Beschaffungswesen (zB Einkaufsabteilung) oder die Lagerhaltung an. Werden diese indirekten Kosten den Materialkosten zugewiesen, werden sie Materialgemeinkosten genannt. Als diese können sie in Spalte G bzw. Spalte H des K4-Blattes berücksichtigt werden. Um Materialgemeinkosten von den übrigen Gemeinkosten zu trennen, bedarf es zumindest ansatzweise einer differenzierenden Zuschlagskalkulation. Ohne differenzierender Betrachtung verbleiben diese Gemeinkosten als Teil der Geschäftsgemeinkosten. Die Höhe der Hinzurechnung ist auf Betriebsebene festzulegen und wird projektspezifisch grundsätzlich nicht beeinflusst.

Nebenmaterial fällt nicht unter den Begriff Materialgemeinkosten. Für die Zurechnung von Nebenmaterial (in der Praxis unter Kleinmaterial besser bekannt) sind im K4-Blatt die Spalten K und L vorgesehen. Nebenmaterial muss allerdings nicht unbedingt Teil der Materialkosten werden. Die Kosten für Nebenmaterial können auch in den Personalpreis (Mittellohnpreis) eingerechnet werden. Da sie oft durch die manuelle Tätigkeit anfallen, also je mehr Stunden verbraucht werden umso höher ist auch der Verbrauch des Nebenmaterials, ist für manche Materialarten bzw Branchen die Hinzurechnung auf die Personalkosten gerechtfertigt. Sie werden dann als Teil der Personalgemeinkosten angesetzt.

Ladearbeit und Manipulation muss nicht unbedingt als Lohn den Einzellohnkosten zugeordnet werden. Diese Kosten können den Materialkosten zugerechnet werden.

Verlust ist das unweigerlich Verlorene, weil zB von Materiallieferungen (zB Gebinde) immer ein nicht weiter brauchbarer Restbestand verbleibt oder Bruch auftritt. Auch Diebstahl ist Verlust, kann kostenmäßig aber auch unter Wagnis erfasst sein. (Im Gegensatz dazu: Verschnitt ist der Abfall der bei der Produktion oder Montage anfällt; er wird mit dem Materialansatz (im K7-Blatt) berücksichtigt. Verrechnungssätze für Verlust werden aus der betrieblichen Kostenrechnung gebildet, Verschnitt ergibt sich aus der projektspezifischen Kalkulation.)

Die Angabe eines “Lieferanten” ist gegenüber der ÖNORM B 2061:1999 nicht mehr erforderlich. Ersetzt ist die Information durch die Angabe einer „Preisquelle“.

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K5-Blatt: Zusammengesetzte Preiskomponenten

Dass K5-Blatt dient der Bildung zusammengesetzter Kosten-/Preiskomponenten. Sinnvoll ist die Kosten-/Preisbildung dann, wenn das Ergebnis in der Detailkalkulation mehrerer Positionen Verwendung findet.

Das K5-Blatt ist relativ formfrei und unterscheidet sich praktisch nicht vom K7-Blatt.

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K6-Blatt: Gerätepreise

Im K6-Blatt werden, ausgehend von den Werten für Abschreibung und Verzinsung (AV) und dem Ansatz für Reparaturentgelt (jeweils je Zeiteinheit; idR das Monat) unter Hinzurechnung von Gerätegemeinkosten und sonstiger Kosten die Gerätekosten gebildet. Nach Hinzurechnung des Gesamtzuschlags ergibt sich der Gerätepreis.

Unter Gerätegemeinkosten können die Kosten der Geräteverwaltung, die Kosten des Geräteplatzes, Kosten für die Reinigung der Geräte usw erfasst werde. Diese Kosten lassen sich aber auch im Rahmen der Geschäftsgemeinkosten (Gesamtzuschlag) verrechnen.

Im K6-Blatt müssen Gerätekosten nicht explizit für jedes Gerät ausgewiesen werden. Es können auch Gerätekosten für gleichartige Gerätetypen aber zB (gering) unterschiedlicher Geräteleistung in gleicher Höhe angesetzt werden (Durchschnittsbildung).

Im Gegensatz zum K6-Blatt der ÖNORM B 2061 Ausgabe 1999 ist das K6-Blatt kein Summenblatt für Vorhaltegeräte. Jedes besonders Kostenrelevantes Gerät, sei es Leistungs- oder Vorhaltegerät, wird im K6-Blatt erfasst.

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K7-Blatt: Darstellung der Preisermittlung

Das K7-Blatt dient der eigentlichen Kalkulation der Leistung bzw der Darstellung der Kostenentwicklung. Das K7-Blatt ist weitgehend formfrei. Es werden der Verbrauch/Einsatz eines Produktionsfaktors mit den Faktorkosten / dem Faktorpreis zusammengeführt.

Verbrauch bzw Einsatz: Aufwandswert (zB 1,0 Std pro Leistungseinheit, 12 Stk pro Leistungseinheit, 25 m³ pro Stunde).

Faktorpreis: Personalpreis (zB Mittellohnpreis 60 €/Std), Materialpreis und Gerätepreis

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Beitrag vom 22.01.2022

 

Quicklinks

Die Baukalkulation und viele damit zusammenhängende Themen sind im Buch Baukalkulation, Kostenrechnung und ÖNORM B 2061 behandelt.

Eine Tool-Sammlung stellt nützliche Hilfen für Kalkulation und Nachtragsmanagement zur Verfügung. Ein für alle Branchen (Gewerbe, Kollektivverträge) verwendbares K3-Blatt-Kalkulationstool ist ebenfalls verfügbar.

 

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