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Bauvertrag und ÖNORM B 2110 Factsheet zur ÖNORM B 2110:2023

Die neue ÖNORM B 2110: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen, Ausgabe 01.05.2023


Die Bauwirtschafts- und Bauvertragsserie

  • Bauvertrags und Nachtragsmanagement (2023)
  • (Keine) Mehrkostenforderungen beim Bauvertrag (2021)
  • Baukalkulation, Kostenrechnung und ÖNORM B 2061 (2020)

Alle Bücher im Überblick finden Sie unter Publikationen


Die ÖNORM B 2110 stellt einen Standard für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) dar. Sie wurde mit 1. Mai 2023 neu aufgelegt. Ebenso die ÖNORM B 2118 und die ÖNORM A 2060. Alle drei Normen sind aufeinander abgestimmt und verwenden zum Teil auch die gleichen Klauseln.

Mit der Neufassung hat die ÖNORM B 2110:2023 einige wesentliche Änderungen erfahren. Aus rechtlicher Sicht war eine Anpassung an das Gewährleistungsrecht des ABGB notwendig (geändert ab 01.01.2022).

Im Vorwort der ÖNORM B 2110 werden die Änderungen als “technische Überarbeitung” bezeichnet und wie folgt aufgezählt:

Das vorliegende Dokument ersetzt die Ausgabe ÖNORM B 2110:2013, die technisch überarbeitet wurde. Die wesentlichen Änderungen im Vergleich zum Vorgängerdokument sind folgende:

  • 4.2.2 wurde neu strukturiert.
  • 5.8 „Rücktritt vom Vertrag” wurde überarbeitet.
  • 6.5.2 „Fixgeschäft” wurde ersatzlos gestrichen
  • Die Thematik „Vertragsstrafe” wurde von 6.5.3 nach 11.3 „Schadenersatz und Vertragsstrafe” verschoben.
  • In Abschnitt 7 erfolgte eine Präzisierung der einzelnen Anforderungen an die Leistungsabweichung und ihre Folgen.
  • Der Abschnitt 11 „Schlussfeststellung” wurde ersatzlos gestrichen.
  • 5.9 wurde in einen neuen Abschnitt 12 „Streitigkeiten” verschoben.
  • Der Anhang A „Value Engineering” und der Anhang B „Bonusregelung” wurden ergänzt.

Die in der Norm vorhandene Aufzählung ist leider sehr unvollständig. Unter anderem weist Abschnitt 11.2 “Gewährleistung” wesentliche Änderungen auf, weil er an die neuen Regelungen des ABGB (gültig ab 01.01.2022) angepasst wurde.

Insgesamt haben rund 80 Abschnitte bzw Unterabschnitte in der ÖNORM B 2110 Ausgabe 2023 Änderungen gegenüber der Ausgabe 2013 erfahren.  

Im aktuellen Werk Bauvertrags- und Nachtragsmanagement sind sämtliche Änderungen explizit erwähnt und alle Regelung der ÖNORM B 2110, sowie jene der ÖNORM B 2118, soweit von der ÖNORM B 2110 abweichend, kommentiert.

Die ÖNORM B 2110 Ausgabe 1. Mai 2023 weist folgende Hauptgliederung auf:

1        Anwendungsbereich

2        Normative Verweisungen

3        Begriffe

4        Verfahrensbestimmungen

5        Vertrag

6        Leistung, Baudurchführung

7        Leistungsabweichungen und ihre Folgen

8        Rechnungslegung, Zahlung, Sicherstellungen

9        Benutzung von Teilen der Leistung vor der Übernahme

10      Übernahme

11      Haftungsbestimmungen

11.1   Gefahrtragung und Kostentragung

11.2   Gewährleistung

11.3   Schadenersatz und Vertragsstrafe

12      Streitigkeiten

Anhang A (informativ) Vorschläge für kostenmindernde Leistungsänderungen (Ausführungsänderungen, Value Engineering)

Anhang B (informativ) Bonusregelung

Anwenderhinweis: Verweise auf Normen ohne Ausgabedatum

In jeder Übergangsphase von einer auf die nächste Ausgabe einer NORM kann sich Unklarheit darüber ergeben, welche Fassung der ÖNORM Anwendung zu finden hat. Wenn in einem Vertrag auf Normen ohne Ausgabedatum verwiesen wird, ist Abschnitt 5.1.2 der ÖNORM B 2110 maßgebend. Eine inhaltlich gleich lautende Bestimmung findet sich auch in allen übrigen Werkvertragsnormen (ÖNORMEN der Reihen B 22xx und H 22xx, B 2118, B 2111 usw).

5.1.2 der ÖNORM B 2110: Sind im Vertrag ÖNORMEN ohne Ausgabedatum angeführt, sind jene Fassungen maßgebend, die zum Zeitpunkt des Beginnes der Angebotsfrist Gültigkeit hatten; ist keine Angebotsfrist angegeben [1], gilt das Datum des Angebotes.

Kurzkommentar:

[1] Tatsächlich ist praktisch nie eine Angebotsfrist mit einem Beginndatum angegeben. In der Regel ist das Ende der Angebotsfrist als Termin angegeben (bis wann das Angebot spätestens einzureichen ist). Der Beginn der Angebotsfrist ist meist nicht explizit genannt. Er ergibt sich aus gewissen Vorgaben; siehe nachfolgend.


Beitrag vom 20.05.2023 / aktualisiert 19.08.2023

 

Quicklinks

Eine Tool-Sammlung stellt nützliche Hilfen für Kalkulation und Nachtragsmanagement zur Verfügung. Ein für alle Branchen (Gewerbe, Kollektivverträge) verwendbares K3-Blatt-Kalkulationstool ist ebenfalls verfügbar.

 

 

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