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Bauvertrag, Mehrkosten, ÖNORM B 2110: Bauablaufstörungen und Entgeltanpassung

Bauablaufstörungen und Entgeltanpassung


Die Bauwirtschafts- und Bauvertragsserie

  • Bauvertrags und Nachtragsmanagement (2023)
  • (Keine) Mehrkostenforderungen beim Bauvertrag (2021)
  • Baukalkulation, Kostenrechnung und ÖNORM B 2061 (2020)

Alle Bücher im Überblick finden Sie unter Publikationen


Typische Fälle von Ablaufstörungen bei der Bauabwicklung sind fehlende Vorleistungen, Verzögerungen bei der Beistellung von Plänen oder geänderte Umstände der Leistungserbringung wie zB eine fehlende serielle Abwicklung der einzelnen Arbeitsstellen, versperrte Wege, Baugrundverhältnisse, Witterung, der tiefere Künettenaushub udgl. Nur in seltenen Fällen können die Auswirkungen auf das Entgelt weitgehend punktgenau mittels eines Einzelstörungsnachweises, der aus rechtlicher Sicht gerne favorisiert wird, belegt werden. Die aus der Störung resultierende schlechte Produktivität vermischt sich im Regelfall mit der SOLL-Produktivität. Nur abgrenzbare Auswirkungen (dazu zählen zB Wartezeiten) lassen sich mit Einzelnachweisen belegen. Vermischt sich aber die Auswirkung mit der Produktionsleistung für andere Leistungen oder überlagern sich Auswirkungen mehrerer Störungen, so muss auf andere Methoden zurückgegriffen werden. Das gilt auch für Fälle, in denen keine Kalkulation und damit auch keine Preisgrundlagen (K-Blätter) oder überhaupt keine Einzelpreise offenliegen (zB bei einem Globalpauschalvertrag).

Zunächst muss darauf hingewiesen werden, dass dem fordernden Auftragnehmer der Beweis des Anspruchsgrunds obliegt. Dafür muss der Beweis, dass eine Störung aus der Sphäre des Auftraggebers eingetreten ist und dass diese einen Einfluss auf den Arbeitsablauf hat, gelingen (anspruchsbegründender Beweis). Konfliktpunkt dabei ist häufig, was Inhalt des Bau-SOLL ist, etwa welche Umstände der Leistungserbringung mit den vereinbarten Preisen bereits abgedeckt sind (Hinweis: Kapitel 16.5.6   im Buch (Keine) Mehrkostenforderungen beim Bauvertrag beschäftigt sich mit der Frage von welchem Bauablauf und welchen Bauumständen der AN ausgehen kann). Die weiteren Folgen – Auswirkung auf den Produktionsmitteleinsatz, und die Zeit (der anspruchsausfüllende Beweis) – entziehen sich strengen Kausalitätsfolgen. Diese Darstellungen müssen plausibel sein. Mehrkosten lassen sich nie exakt ermitteln. Eine Behauptung, dass sich Mehrkosten, die aus einer Leistungsabweichung resultieren, punktgenau festlegen ließen, ist vermessen. Mögliche Methoden der Berechnung sind nachfolgend kurz vorgestellt:

Einzelnachweis

Voraussetzung, um überhaupt einen Einzelnachweis führen zu können, ist die Möglichkeit der Separierbarkeit. Die “Mehr”-Kosten müssen von jenen Kosten, die auch ohne Behinderung angefallen wären, separiert werden können. Beispiel: Eine wegen einer Leistungsstörung auf Beschäftigung wartende Partie. Die Stunden der Wartezeit werden gezählt und mit einem Kostenansatz bewertet. Die mit dem Kostenansatz bewertete separierte Wartezeit stellt die Kosten dar. Auch manche nicht erlösbringenden Zeiten, zB Wegzeiten wegen ungeplantem Umsetzen der Arbeitspartie, lassen sich, mit etwas Mühe und Aufwand, durchaus dokumentieren und die Mehrkosten in Form von Einzelnachweisen belegen. In manchen Fällen kann der “repräsentative” Einzelnachweis, samt Hochrechnung auf die Summe aller vergleichbaren Einzelstörungen, den Aufwand mindern.

Kennzahlenmethode

Die baubetriebliche Forschung hat Abhängigkeiten erforscht, welche Produktivitätsminderung bei welchen Störungseinflüssen auftreten (kann). Beispielsweise gibt es Kennzahlen zum Produktivitätsverlust wegen Witterungseinflüsse, Verlängerung der täglichen Arbeitszeit usw. Die Existenz von Kennzahlen hat den Vorteil, dass Trends und Größenordnungen aufgezeigt werden, was auch Schätzungen erleichtert. In manchen Fällen, zB bei Pauschalpreisen, stehen oft gar keine anderen Abschätzungsgrößen zur Verfügung. Die in der Regel in einer Bandbreite publizierten Werte müssen sachgerecht angewandt werden. Es ist erforderlich die Ergebnisse aus der Kennzahlenmethode mit der Bauwirklichkeit in Einklang zu bringen. Die Bauwirtschaftslehre vertritt daher den Methodenmix und kombiniert die Kennzahlenmethode gerne mit anderen Methoden, insbesondere mit dem SOLLTE-IST-Vergleich.

Produktivitätsverlust bei Mehrarbeit und Überstunden siehe TOOLBOX Tool Nr 07.

SOLLTE-IST-Vergleich

Einem SOLLTE-IST-Vergleich können verschiedene Werte zugrunde liegen (Stunden, Materialmengen usw). Beispiel: Ist die Leistungsmenge z. B. 1.000 Einheiten (EH) und der Kalkulationsansatz 1 Std/EH so enthält die Kalkulation 1.000 Stunden und mit der Vergütung des Vertragspreises erntet der Unternehmer auch den Gegenwert für den Aufwand von 1.000 Stunden. Da aber die geleistete Menge oft von der ursprünglich vereinbarten Menge abweicht, muss die tatsächliche Leistung (IST-Menge) mit den kalkulierten Ansätzen (SOLL-Aufwandswerte) verknüpft werden, was den sogenannten SOLLTE-Wert ergibt. Erst dieser SOLLTE-Wert kann dem IST-Wert gegenübergestellt werden (z. B. Stunden gemäß Bautagesberichte). Die große Herausforderung bei diesem Vergleich sind die erforderlichen Abgrenzungen (Zusatzleistungen, Regieleistungen oder Subunternehmer) und aussagefähig geführte BTB. Gleiches muss mit Gleichem verglichen werden.

Das Ergebnis des SOLLTE-IST-Vergleichs gibt keine Aussage darüber, wer von den Vertragspartnern ein allfälliges negatives Delta zu tragen hat. Mögliche Auswirkungen des Kalkulationsrisikos und des Dispositionsrisikos als Risiko in der Sphäre des AN vermengen sich im SOLLTE-IST-Vergleich mit Einflüssen aus der Sphäre des AG.

Ungeachtet dieses Mankos wird diese Methode auch bei Gericht anerkannt (z. B. (deutscher) BGH vom 20.02.1986, VII ZR 286/84). Trotz der pauschalen Berechnungsmethode ist damit der Schaden hinreichend vorgetragen. Eine weitere Aufgliederung, etwa in dem Sinne, dass der AN im Einzelnen darlegen müsste, an welchen Tagen genau welche Arbeitskräfte nicht voll beschäftigt waren und wie viele Arbeitskräfte deshalb an anderen Tagen zusätzlich notwendig waren, könne nicht ohne weiteres verlangt werden.

Referenzstreckenmethode

Bei dieser Methode wird die in einem gestörten Abschnitt (Leistungsperiode bzw. -teil) erzielte Produktivität jener in einem ungestörten Abschnitt gegenübergestellt. Die Abweichung zwischen der Produktivität wird als Verlust, der ausschließlich durch die Behinderung hervorgerufen wurde, betrachtet.

Die Referenzstreckenmethode hat den Vorteil, dass keine abstrakten Kennzahlen für die Berechnung des Produktivitätsverlustes herangezogen werden oder pauschal mit dem Ergebnis des SOLLTE-IST-Vergleichs ein Verlust ausgewiesen wird. So überzeugend diese Methode auch sein mag, scheitert ihre Anwendung zumeist an fehlenden Daten und/oder überhaupt am Vorliegen einer geeigneten (ungestörten bzw sachlich vergleichbaren) Referenzstrecke.

Zusammenfassung und Empfehlung

Bauunternehmern ist anzuraten den Bauablauf genau zu dokumentieren und bei Abweichungen vom vereinbarten und geplanten Bauprogramm auf die weiteren notwendigen Schritte zu achten. Insbesondere kommt der Willensbekundung, auf eine Entgelt- und Fristanpassung nicht zu verzichten (Anzeigepflicht!), große Bedeutung zu. Zur erfolgreichen Geltendmachung von Mehrkosten sind sowohl rechtliches als auch wirtschaftliches Verständnis notwendig.

Themenrelevantes Inhaltsverzeichnis aus (Keine) Mehrkostenforderungen beim Bauvertrag:

16.5              Grundvoraussetzung: Die Abweichung vom Bau-SOLL
16.5.1          Abweichung vom Bau-SOLL und Auswirkungen
16.5.2          Bau-SOLL und die Umstände der Leistungserbringung
16.5.3          Offen liegende Kalkulation und Preisermittlungsgrundlagen
16.5.4          Detaillierungsgrad und Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung
16.5.5          Kalkulationsrisiko versus Beschreibungsrisiko
16.5.6          Von welchem Bauablauf und welchen Bauumständen kann der AN ausgehen?
16.5.7          Bau-IST

 

20   DER PRODUKTIVITÄTSVERLUST
20.1   Verbreitetes Unverständnis über die Bedeutung der Produktivität
20.2   Definition von Produktivität
20.3   Produktivitätsminderung im gestörten Bauablauf
20.4   Methoden zur Bestimmung eines Produktivitätsverlustes
20.4.1   Einzelstörungsnachweis
20.4.2   Repräsentativer Einzelstörungsnachweis
20.4.3   Kennzahlenmethode
20.4.4   Der Stunden-SOLLTE-IST-Vergleich
20.4.5   Referenzstreckenmethode
21   PRODUKTIVITÄTSÄNDERUNG – RICHTWERTE, FORMELN UND MODELLE
21.1   Problemstellung
21.2   Mehrarbeit und Überstunden
21.2.1
  Produktivitätsveränderung
21.2.2   Formel nach Kropik
21.2.3   Rechtlicher Rahmen für die Ausdehnung der Arbeitszeit
21.2.4   Faktorkosten – die Veränderung des Mittellohnpreises
21.2.5   Beispiele und praktische Hinweise
21.3   Witterungseinflüsse
21.3.1
  ÖNORM B 2110: außergewöhnliche Witterungsverhältnisse
21.3.1.1   Anspruchsvoraussetzung: 10-jählichkeit des Ereignisses
21.3.1.2   Bestimmung des relevanten Witterungselements
21.3.1.3   Exkurs; Schlechtwettertage Bau
21.3.1.4   Betrachtungszeitraum
21.3.1.5   Ermittlung der Fristverlängerung wegen außergewöhnlicher Witterungsereignisse
21.3.2   Produktivitätsveränderung
21.3.3   Technischer und ablaufbedingter Rahmen
21.3.4   Faktorkosten
21.3.5   Außergewöhnliche Witterung – Beispiele und praktische Hinweise
21.3.6   Verschiebung der Leistung in eine schlechtere Witterungsperiode
21.4   Veränderung der Anzahl der Beschäftigten
21.4.1   Produktivität
21.4.2   Leistungsverdichtung – Beschleunigung der Leistungserbringung
21.4.3   Leistungsverdünnung als Folge einer Leistungsstörung
21.5    Einarbeitung
21.5.1
  Tätigkeitsbezogene Einarbeitung
21.5.2   Organisatorische Einarbeitung
21.5.3   Resümee
21.6    Diskontinuierlicher Arbeitseinsatz
21.6.1   Produktivität
21.6.2   Rechtlicher Rahmen
21.6.3    Beispiele und praktische Hinweise
21.7   Produktivitätsverminderung bei Betriebsmitteln (Anlagen und Geräte)
21.8    Produktivitätsverlust und verlorene Gemeinkostendeckung Material
21.8.1   Wirtschaftlicher Hintergrund
21.8.2   Beispiele und praktische Hinweise


Beitrag vom 14.01.2022

 

Quicklinks

Eine Tool-Sammlung stellt nützliche Hilfen für Kalkulation und Nachtragsmanagement zur Verfügung. Ein für alle Branchen (Gewerbe, Kollektivverträge) verwendbares K3-Blatt-Kalkulationstool ist ebenfalls verfügbar.

 

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